Ich betreue eine Eigentümergemeinschaft die in diesem Jahre ihre alte Ölheizung durch eine neue und modernere Brenntwertölheizung auswechseln möchte. Kostenvoranschäge liegen vor. Welche Förderung ist möglich und wo muss ich den Antrag stellen?
Im KfW-Programm 430 kann für die neue Ölheizung ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten beantragt werden. Wird die gesamte Heizungsanlage optimiert, sind sogar 15 % Zuschuss möglich. Die Einbindung eines Energieberaters ist Pflicht, er stellt auch den Antrag bei der KfW. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss vor dem Heizungstausch beantragt werden muss. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.