Expertenrat

Welche Förderung ist für eine neue Ölheizung einer Eigentümergemeinschaft möglich?

Frage von Fred B. am 25.04.2016 

Ich betreue eine Eigentümergemeinschaft die in diesem Jahre ihre alte Ölheizung durch eine neue und modernere Brenntwertölheizung auswechseln möchte. Kostenvoranschäge liegen vor. Welche Förderung ist möglich und wo muss ich den Antrag stellen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im KfW-Programm 430 kann für die neue Ölheizung ein Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Kosten beantragt werden. Wird die gesamte Heizungsanlage optimiert, sind sogar 15 % Zuschuss möglich. Die Einbindung eines Energieberaters ist Pflicht, er stellt auch den Antrag bei der KfW. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss vor dem Heizungstausch beantragt werden muss. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo