Expertenrat

Müssen wir beim Ausbessern des Putzes eine Fassadendämmung anbringen und wenn ja, wie dick?

Frage von Andre R. am 26.11.2015 

Wir haben ein 1967 errichtetes Reihenmittelhaus erworben. Im Rahmen der Sanierung wollen wir die Fassade /Außenputz ausbessern lassen und streichen.
Frage 1: Müssen wir nach EnEV eine Fassadendämmung anbringen, wenn wir ausbessern & streichen?
Frage 2: Wenn wir Fassadendämmung anbringen, wieviel müssen wir oder darf man frei wählen? (Außenwandstärke 30 cm). 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie den Putz nur ausbessern lassen und die Fassade streichen, greifen die Vorgaben der EnEV zur Fassadendämmung nicht. Diese wird erst Pflicht, wenn der Altputz entfernt und neuer Putz aufgebracht wird.

Wenn Sie eine Fassadendämmung anbringen, darf der U-Wert der Außenwand nach der Dämmung maximal 0,24 W/(m² K) betragen. Wie dick die Dämmung dafür sein muss, hängt vom Aufbau Ihrer Außenwand und dem gewählten Dämmstoff ab. Selber überschlagen könnten Sie das zum Beispiel mit einem U-Wert-Recher.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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