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Expertenrat

Mein Haus ist Baujahr 1990 und hat eine Aufsparrendämmung. Im neuen EWärmegesetz 2015 wird ein Baulicher Wärmeschutz von über 8 VG verlangt. Wie kann ich feststellen, ob meine Isolierung diesen Wert hat?

Frage von Franz G. am 03.06.2015 

Mein Haus ist Baujahr 1990 und hat eine Aufsparrendämmung. Im neuen EWärmegesetz 2015 wird ein Baulicher Wärmeschutz von über 8 VG verlangt. Wie kann ich feststellen, ob meine Isolierung diesen Wert hat? Was sagt dieser Wert überhaupt aus? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie das neue EWärmeG ansprechen, sind Sie vermutlich Hauseigentümer in Baden-Württemberg. Das EWärmeG betrifft Sie dann, wenn Sie Ihre Heizung erneuern möchten/müssen. Dann sind Sie ab dem 1. Juli 2015 verpflichtet, 15 Prozent Ihres Wärmebedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken. Alternativ werden auch andere Sanierungsmaßnahmen anerkannt, wie zum Beispiel eine Dachdämmung oder eine Kellerdeckendämmung. Die Abkürzung VG steht dabei für Vollgeschosse. Unterschieden werden bei den Anforderungen Häuser mit maximal 4 Vollgeschossen, Häuser zwischen 4 und 8 Vollgeschossen und Häuser mit mehr als 8 Vollgeschossen.

Ein klassisches Ein- oder Zweifamilienhaus fällt dabei in der Regel in die Rubrik bis maximal 4 Vollgeschosse und kann mit einer Dachdämmung die Anforderungen des EWärmeG komplett erfüllen. Dazu müssen die Anforderungen der EnEV für bestehende Gebäude um 20 % unterschritten werden. Ob Ihre Dachdämmung diese Anforderungen erfüllt, kann Ihnen zum Beispiel ein Energieberater sagen oder auch die Firma, die Ihre Dachdämmung eingebaut hat. Mit welchen Maßnahmen Sie das EWärmeG erfüllen können, sehen Sie im interaktiven Wärmehaus.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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