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Expertenrat

Erfülle ich die Anforderungen des EWärmeG mit einer Dach- und Fassadendämmung?

Frage von Michael K. am 24.04.2023 

Es geht um die in Ihrem Artikel beschriebene nachträgliche Anrechenbarkeit einer Dach- und Fassadendämmung. In 2011 erfolgte eine Fassadendämmung mit 140 mm EPS 035 und eine Dachdämmung mit 200 mm Rockwool 035. Sind damit die Anforderungen von 15 % EWärmeG erfüllt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aller Voraussicht nach erfüllen Sie mit den Dämmarbeiten die Vorgaben der EnEV bzw. des GEG genau. Um die Maßnahmen zur Erfüllung des EWärmeG in Baden-Württemberg anrechnen zu können, müssten Sie diese jedoch um 20 Prozent unterschreiten. Handelt es sich bei der Dachdämmung nicht um eine Zwischensparrendämmung, ist diese stark genug, um die Anforderungen zu erfüllen.

Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region, der die Maßnahmen vor Ort prüfen und bewerten kann. Dieser ist ohnehin nötig, um einen Nachweis für das zuständige Amt auszustellen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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