Wir benötigen einen neuen Gasbrenner und müssen somit dem EWärmeG genügen. Das Dach unseres Einfamilienhauses wurde im Jahr 2010 folgendermaßen gedämmt: Agepan 3,2 cm Holzfaserplatten und eine diffusionsoffene Folie. Der Dachboden wurde mit einer 180er Glaswolle (0,035) gedämmt. Genügt diese Dachdämmung den gesetzlichen Anforderungen?
Das EWärmeG-BW greift immer dann, wenn Sie erstmals eine zentrale Heizungsanlage einbauen, Ihren alten Kessel tauschen oder den ersten Kessel einer Mehrkesselanlage ersetzen. Ist einer der Tatbestände erfüllt, können Sie eine Umweltheizung sowie Solaranlage einbauen oder auf Biogas umstellen und einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Dämmung von Gebäudeteilen wie der Fassade, dem Dach oder der obersten Geschossdecke. Wichtig ist, dass Sie die Grenzwerte der EnEV 2014 dabei um mindestens 20 Prozent unterschreiten.
Ein Beispiel: Die EnEV fordert für die oberste Geschossdecke einen U-Wert von 0,24 W/m²K. Mit einer 18 cm starken Dämmung (MiWo WLG035) erreichen Sie einen U-Wert von 0,18 W/m²K. Dieser ist 25 Prozent besser als von der EnEV gefordert. Die Pflicht des EWärmeG ist damit erfüllt.
Den Nachweis muss ein Energieberater erbringen. Nach der Umsetzung der Maßnahme haben Sie 18 Monate Zeit, diesen bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen.