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Expertenrat

Wir müssen den Gasbrenner tauschen. Erfüllen wir mit der vorhandenen Dachdämmung die Anforderungen des EWärmeG-BW?

Frage von Mathias B. am 15.10.2019 

 Wir benötigen einen neuen Gasbrenner und müssen somit dem EWärmeG genügen. Das Dach unseres Einfamilienhauses wurde im Jahr 2010 folgendermaßen gedämmt: Agepan 3,2 cm Holzfaserplatten und eine diffusionsoffene Folie. Der Dachboden wurde mit einer 180er Glaswolle (0,035) gedämmt. Genügt diese Dachdämmung den gesetzlichen Anforderungen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das EWärmeG-BW greift immer dann, wenn Sie erstmals eine zentrale Heizungsanlage einbauen, Ihren alten Kessel tauschen oder den ersten Kessel einer Mehrkesselanlage ersetzen. Ist einer der Tatbestände erfüllt, können Sie eine Umweltheizung sowie Solaranlage einbauen oder auf Biogas umstellen und einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. 


Eine weitere Möglichkeit ist die Dämmung von Gebäudeteilen wie der Fassade, dem Dach oder der obersten Geschossdecke. Wichtig ist, dass Sie die Grenzwerte der EnEV 2014 dabei um mindestens 20 Prozent unterschreiten. 


Ein Beispiel: Die EnEV fordert für die oberste Geschossdecke einen U-Wert von 0,24 W/m²K. Mit einer 18 cm starken Dämmung (MiWo WLG035) erreichen Sie einen U-Wert von 0,18 W/m²K. Dieser ist 25 Prozent besser als von der EnEV gefordert. Die Pflicht des EWärmeG ist damit erfüllt.

Den Nachweis muss ein Energieberater erbringen. Nach der Umsetzung der Maßnahme haben Sie 18 Monate Zeit, diesen bei der unteren Baurechtsbehörde einzureichen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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