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Expertenrat

Wer regelt die Einhaltung des Erneuerbare Energien-Gesetzes in Baden-Württemberg?

Frage von Simon F. am 01.01.2020 

Ich bin dabei, einen Altbau zu sanieren. Jetzt muss ich die 15 % regenerative Energie einhalten. Bisher konnte mir noch niemand sagen, wer das dann prüft und beurteilt. Die verschiedenen Handwerker machen alle unterschiedliche Aussagen dazu, was man muss und kann. Am Ende habe ich dann vielleicht nur 14,8 % erreicht und muss teuer nachinvestieren, weil keiner wirklich eine Ahnung hat, was gilt und wer am Ende entscheidet. Wohin muss ich mich denn da wenden, damit es ab Ende dann auch passt und freigegeben wird.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Anforderungen sind im Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) genau definiert. Hier können Sie nachlesen, mit welchen Maßnahmen und Ersatzlösungen Sie die regenerativen Anteile decken können. Einen Überblick dazu geben wir Ihnen auch im Beitrag "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)".

Verantwortlich für die Einhaltung des Gesetzes ist die untere Baurechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg. Abhängig von Ihrem Wohnort ist das die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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