Ich habe folgende Frage zur Dämmung der Kellerdecke: Welches Material ist am besten geeignet? Die Keller sind unbeheizt und ein Kellerraum ist der Wäschekeller. Wie viel Dämmung ist notwendig, um eine Anrechnung für regenerative Maßnahme (Stichwort 15 % in Baden-Württemberg) zu bekommen bzw. wie viel wird dann angerechnet bei Heizungstausch (neue Brennwertheizung)?
Grundsätzlich kommen verschiedene Materialien für die Kellerdeckendämmung infrage. Dämmstoffe aus Kunststoff bieten bei schlanken Schichten einen sehr guten Wärmeschutz, können bei einem Brand allerdings von der Decke tropfen. Platten aus Holz- oder Mineralwolle bieten hier mehr Schutz. Das gilt vor allem für Mineralwolldämmplatten, die nicht brennbar sind und dennoch einen guten Wärmeschutz ermöglichen. Im Beitrag zur "Kellerdeckendämmung" geben wir weitere Informationen zu Dämmstoffen und Tipps zur Ausführung.
Geht es um das EWärmeG in Baden-Württemberg, ist die Kellerdämmung als Teilerfüllungsoption zulässig. Das heißt: Erreichen Sie einen U-Wert von 0,24 W/m²K oder besser, erfüllen Sie die EE-Pflicht bereits zu 2/3. Das letzte Drittel erreichen Sie mit einem Sanierungsfahrplan (deckt 1/3 der Pflicht) oder mit dem Bezug von Biogas (deckt 2/3 der Pflicht). Möglich ist außerdem die Kombination von Sanierungsfahrplan (1/3 Deckung) und Biogas (2/3 Deckung).
Den erforderlichen U-Wert von 0,24 W/m²K erreichen Sie mit einer 14 cm starken Dämmung der WLG 035 oder einer 10 cm starken Dämmung der WLG 025.
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