Wir lassen im Frühjahr 2016 unsere alte Heizung aus dem Jahr 1986 durch einen Erdgas-Brennwert-Kessel ersetzen und mit Bio-Gas betreiben. Zusätzlich soll als Einzelraumheizung ein Kaminofen mit sog. Wassertasche mit einem Wirkungsgrad von 80% installiert werden. Befeuerung mit naturbelassenem Stückholz. Werden damit die im EWärmegesetz 2015 geforderten 15% an erneuerbaren Energien erfüllt?
Damit eine Einzelraumfeuerung angerechnet werden kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Heizeinsätze für Kachel- oder Putzöfen, Grundöfen oder auch Pelletöfen, die 30 % der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme ans Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen. Nicht anrechenbar sind z.B. Kamin- oder sogenannte Schwedenöfen. Die Kachel- oder Putzöfen müssen mindestens 80 % Wirkungsgrad haben, Pelletöfen sogar 90 %.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie sogar auf das Biogas verzichten.
Eine genaue Übersicht über alle Möglichkeiten der Erfüllung des EWärmeG finden Sie nochmal hier.