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Expertenrat

Erfüllen wir mit Bio-Gas und Kaminofen das EWärmeG?

Frage von Harald G. am 21.12.2015 

Wir lassen im Frühjahr 2016 unsere alte Heizung aus dem Jahr 1986 durch einen Erdgas-Brennwert-Kessel ersetzen und mit Bio-Gas betreiben. Zusätzlich soll als Einzelraumheizung ein Kaminofen mit sog. Wassertasche mit einem Wirkungsgrad von 80% installiert werden. Befeuerung mit naturbelassenem Stückholz. Werden damit die im EWärmegesetz 2015 geforderten 15% an erneuerbaren Energien erfüllt?  

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Damit eine Einzelraumfeuerung angerechnet werden kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Heizeinsätze für Kachel- oder Putzöfen, Grundöfen oder auch Pelletöfen, die 30 % der Wohnfläche überwiegend beheizen oder die mit einer Wassertasche Wärme ans Zentralheizungssystem abgeben, erfüllen die Anforderungen. Nicht anrechenbar sind z.B. Kamin- oder sogenannte Schwedenöfen. Die Kachel- oder Putzöfen müssen mindestens 80 % Wirkungsgrad haben, Pelletöfen sogar 90 %.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie sogar auf das Biogas verzichten.

Eine genaue Übersicht über alle Möglichkeiten der Erfüllung des EWärmeG finden Sie nochmal hier.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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