Bei uns wurden mehrere energetische Maßnahmen am Dach zeitgleich von derselben Firma durchgeführt. Können in der Fachunternehmererklärung die Kosten für alle Maßnahmen unter V. zusammengefasst werden oder muss der Handwerker das gesondert aufteilen? Wir haben eine Rechnung und ein großer Teil der Positionen ist für alles angefallen. Z.B. Gerüst, Arbeitszeit etc.
Die Kosten sind den Kategorien aus Punkt IV zuzuordnen. Handelt es sich bei allen Arbeiten um Leistungen im Zusammenhang mit der Wärmedämmung von Dachflächen, können Sie die Kosten unter Punkt V zusammenfassen. Andernfalls ist eine Aufteilung nötig. Wichtig ist dann, dass Sie die Aufgaben nicht doppelt aufführen.
Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir, das Thema mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser prüft die Ausgaben und ordnet sie entsprechend zu. Geht es um die Bescheinigung für den Steuerbonus nach § 35 c EStG, bekommen Sie eine verbindliche Aussage nach individueller Prüfung auch von Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin.