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Expertenrat

Wie sind die Kosten der Dachdämmung in der Fachunternehmererklärung aufzuteilen?

Frage von Carl S. am 27.03.2024 

Bei uns wurden mehrere energetische Maßnahmen am Dach zeitgleich von derselben Firma durchgeführt. Können in der Fachunternehmererklärung die Kosten für alle Maßnahmen unter V. zusammengefasst werden oder muss der Handwerker das gesondert aufteilen? Wir haben eine Rechnung und ein großer Teil der Positionen ist für alles angefallen. Z.B. Gerüst, Arbeitszeit etc.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kosten sind den Kategorien aus Punkt IV zuzuordnen. Handelt es sich bei allen Arbeiten um Leistungen im Zusammenhang mit der Wärmedämmung von Dachflächen, können Sie die Kosten unter Punkt V zusammenfassen. Andernfalls ist eine Aufteilung nötig. Wichtig ist dann, dass Sie die Aufgaben nicht doppelt aufführen.

Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir, das Thema mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu besprechen. Dieser prüft die Ausgaben und ordnet sie entsprechend zu. Geht es um die Bescheinigung für den Steuerbonus nach § 35 c EStG, bekommen Sie eine verbindliche Aussage nach individueller Prüfung auch von Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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