Ich habe im vergangenen Jahr beim BAFA einen Zuschuss für den Austausch unserer Fenster beantragt und bekommen. Die Maßnahme ist nun beendet. Der EEE fragt nun nach der Fachunternehmererklärung, die aber dem Zuwendungsbescheid nicht beilag. Bei meiner Recherche habe ich die Aussage gefunden, dass der technische Projektnachweis die Fachunternehmererklärung ersetzt. Ist diese Aussage richtig? Wenn der EEE weiterhin auf die Fachunternehmererklärung besteht, wo finde ich einen entsprechenden Vordruck?
Haben Sie die Förderung bereits bekommen, ist seitens des BAFA alles geregelt und ein weiterer Nachweis eigentlich nicht nötig. Geht es um die Förderung für neue Fenster, ist eine Fachunternehmererklärung nicht erforderlich, da der Energieberater die fachgerechte Durchführung dann mit dem "Technischen Projektnachweis" (TPN) bestätigt.
Im Merkblatt zur Antragstellung vom BAFA steht, dass Sie einen technischen Projektnachweis (TPN) bei Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder eine Fachunternehmererklärung, die durch den jeweils verantwortlichen Installateur auszufüllen und zu unterschreiben ist, benötigen.