Wo finde ich den passenden Vordruck für die Fachunternehmererklärung für Antrag BEG Heizungsförderung Privatpersonen – Wohngebäude (458)? Kann ich diesen von der BAFA nutzen? Und reicht ein Gesellenbrief als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik aus, um diese zu unterschreiben?
Die Erklärung erbringen Fachhandwerker bei der KfW-Förderung im Zuge der Bestätigung nach Durchführung. Dazu müssen sich die Experten in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Fachunternehmen registrieren.
Fachunternehmen sind dabei "Personen beziehungsweise Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind" (siehe BEG-EM-Richtlinie 3j). Das heißt, dass in jedem Fall eine Heizungsfirma die Bestätigung erstellen muss. Ein Geselle, der Arbeiten privat (nicht gewerblich) ausführt, ist dazu nicht berechtigt.
Weitere Tipps finden Sie im Beitrag "KfW-Förderung richtig beantragen"