Als Privatperson haben wir Anfang letzten Jahres eine Wärmepumpe im Haus verbauen lassen. Da es sich um eine förderungsfähige Heizung handelt, müssen wir eine Fachunternehmererklärung bei der BAFA mit einreichen. Leider stellt uns der Fachbetrieb bislang keine aus, obwohl wir mehrmals auf die Notwendigkeit hingewiesen haben.
Zudem muss wohl beim Einbau auch ein hydraulischer Abgleich gemacht und einen Nachweis darüber erbracht werden. Und ob dieser durchgeführt wurde, wissen wir auch nicht ... wir sind hier Laien. Im Auftrag selber stehen nur allgemeine Tätigkeiten. Und was diese alle umfassen, ist nicht nachvollziehbar.
Können Sie mir evtl. sagen, ob der Installateur verpflichtet ist, eine Fachunternehmererklärung zu erstellen? Als Verbraucher können wir im Einzelnen nicht nachvollziehen, was ein Handwerker noch für Nebenpflichten hat.
Nach Paragraf 96 GEG ist der Handwerker dazu verpflichtet, unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten eine Unternehmererklärung abzugeben. Diese kommt der Fachunternehmererklärung (Muster als Vorlage) für die Förderung der Wärmepumpe gleich, ersetzt diese aber nicht. Letztere muss er nicht zwangsläufig ausstellen. Weigert er sich weiterhin, können Sie den Nachweis auch von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste erstellen lassen.
Der hydraulische Abgleich ist Voraussetzung für die Förderung. Viele Experten schätzen diesen darüber hinaus auch als Pflicht bei jedem Einbau einer neuen Heizung ein. Die Gesetzeslage ist hier nicht ganz eindeutig, das gilt zumindest dann, wenn kein VOB-Vertrag geschlossen wurde.
Ob der Fachhandwerker einen hydraulischen Abgleich durchgeführt hat, kann ein Energieberater in der Regel schnell an den vorhandenen Einstellungen der Ventile und Armaturen erkennen.