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Expertenrat

Wer stellt die Fachunternehmererklärung für den Steuerbonus für die Sanierung aus?

Frage von Birgit G. am 03.02.2021 

Mein Mann und ich haben eine kleine Doppelhaushälfte erworben und sanieren diese momentan. Die Kosten möchten wir von der Steuer absetzen. Wir haben Fenster- und Türen erneuert. Hersteller und einbauendes Unternehmen sind unterschiedlich. Wer stellt mir nun die Bescheinigung des ausführenden Unternehmens aus? Außerdem wohnen wir derzeit noch nicht in dem Haus, Planen aber einen Umzug in diesem Jahr.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fachunternehmererklärung zum Steuerbonus ist von der Handwerksfirma auszustellen, welche die Maßnahme durchgeführt hat. Einen gültigen Vordruck der Steuerbehörden finden Sie hier: Vorlage Fachunternehmererklärung

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie das Gebäude im Jahr der Sanierung zu eigenen Wohnzwecken nutzen müssen. Haben Sie die Maßnahme in diesem Kalenderjahr fertiggestellt und ziehen noch in diesem Jahr um, sollte das kein Problem darstellen.

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