Welches Formular muss für die Unternehmererklärung / Fachunternehmererklärung verwendet werden? Formular für die Unternehmererklärung nach GEG: Das GEG schreibt kein bestimmtes Formular für die Unternehmererklärung vor. Handwerksunternehmen können die Einhaltung der Vorgaben formlos bestätigen oder einen entsprechenden Vordruck der Fachverbände nutzen (z. B. des Zentralverbands des Dachdeckerhandwerks oder ZVSHK für die Heizung). Teilweise stellen auch die Landesbauministerien und die Bauämter vor Ort entsprechende Formulare zur Verfügung.
Diese Auskunft ist doch nicht korrekt, es gibt ein Formular von Mai 2021, eines für die Gebäudehülle und eines für die Anlagentechnik. Auf die Frage, wo es bei der BAFA herunterzuladen ist, bleiben Sie aber die Antwort schuldig. Und nach einem aktuelleren suche ich bei der BAFA bisher vergeblich.
Eine Fachunternehmererklärung ist in verschiedenen Situationen nötig. So zum Beispiel dann, wenn ein Fachhandwerker Leistungen erbringt. In diesem Fall gelten die Grundsätze des Gebäudeenergiegesetzes (§ 96 GEG). Hier sind konkrete Auslösetatbestände und geforderte Informationen definiert. Entsprechende Vordrucke bekommen Sie in der Regel bei Ihrem Bauamt. Aktuelle Vordrucke stellt auch der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker – Bundesverband (GIH) e. V. auf seiner Webseite zum Herunterladen bereit.
Geht es um die BEG-Förderung vom BAFA, erhalten Sie entsprechende Dokumente in der Regel mit dem Zuwendungsbescheid. Herunterladen können Sie die Vordrucke für Heizungsanlagen zudem über die BAFA-Webseite. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es hier kein separates Formular, da in diesem Fall ein Energieberater den geforderten Nachweis erbringt.
Darüber hinaus benötigen Sie eine Fachunternehmererklärung auch dann, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Einen gültigen Vordruck finden Sie dazu auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.