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Expertenrat

Muss die Fassade gedämmt werden, wenn der Putz erneuert wird?

Frage von Nicole K. am 12.10.2016 

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit neun Parteien und möchten/müssen die Giebelwand/Wetterseite des Hauses sanieren. Da wir keine Dämmung möchten, wollten wir ausschließlich einen neuen Putz auftragen (ohne den alten zu entfernen), um Risse in der Fassade auszubessern (Feuchtigkeitsprobleme in den Wohnungen der Giebelseite).

Greift hier die EnEV 2014 und es muss trotzdem gedämmt werden? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Anlage 3 Absatz 1 b der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung heißt es, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden müssen, wenn der Außenputz erneuert wird. (Nachzulesen auf enev-online.de)

Gedämmt werden muss nicht, wenn:

  • das Gebäude nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden ist
  • nicht mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilfläche des gesamten Gebäudes saniert wird
  • der vorhandene Putz nur ausgebessert oder durch eine neue Schicht überputzt und der alte Putz nicht abgeschlagen wird (EnEV Auslegungsfragen des Deutschen Institut für Bautechnik Staffel 20 - Frage 3: https://www.dibt.de/de/Service/data/EnEG_Staffel20.pdf)

In dem von Ihnen beschriebenen Fall kann dabei vermutlich auf eine Dämmung verzichtet werden. Ein Energieberater vor Ort kann das bestätigen. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energieberatersuche.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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