Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit neun Parteien und möchten/müssen die Giebelwand/Wetterseite des Hauses sanieren. Da wir keine Dämmung möchten, wollten wir ausschließlich einen neuen Putz auftragen (ohne den alten zu entfernen), um Risse in der Fassade auszubessern (Feuchtigkeitsprobleme in den Wohnungen der Giebelseite).
Greift hier die EnEV 2014 und es muss trotzdem gedämmt werden?
In Anlage 3 Absatz 1 b der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung heißt es, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden müssen, wenn der Außenputz erneuert wird. (Nachzulesen auf enev-online.de)
Gedämmt werden muss nicht, wenn:
In dem von Ihnen beschriebenen Fall kann dabei vermutlich auf eine Dämmung verzichtet werden. Ein Energieberater vor Ort kann das bestätigen. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energieberatersuche.