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Expertenrat

Benötigen wir eine Baugenehmigung für die Fassadendämmung und welche Förderung gibt es?

Frage von Jörg P. am 28.05.2023 

Wir möchten unser Haus (EG) mit Außendämmung versehen. Geplant sind 20 cm Steicoflex, dadrüber Putzplatte und Lärchenschalung. a) benötigt man dafür eine Baugenehmigung? b) ist das förderwürdig? c) im OG geht nur max. 8 cm Aufbaustärke. Hat jemand einen Vorschlag dafür?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem Verputz baulicher Anlagen können allerdings Ausnahmen gelten. Da die Musterbauordnung nicht bindend ist und die regionalen Vorgaben (auch in Bezug auf Bebauungsplan etc.) gelten, empfehlen wir die Rücksprache mit dem örtlichen Bauamt. Die Experten geben eine rechtsverbindliche Auskunft für den Standort Ihres Gebäudes.

Für die Förderung der Fassadendämmung müssen Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K oder besser erreichen. Mit der geplanten 20 cm starken Dämmung ist das in der Regel unabhängig vom übrigen Wandaufbau möglich. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Im Obergeschoss bleibt kaum Platz zur Dämmung, wenn die Fassade ebenfalls mit Holz verschalt werden soll. Alternativ können Sie auf eine geringere Dämmstärke der vorgehängten hinterlüfteten Fassade oder ein WDVS setzen. Ohne die örtlichen Gegebenheiten zu kennen, ist ein konkreter Tipp hier jedoch leider nicht möglich. Diesen bekommen Sie aber von einem Energieberater aus Ihrer Region.

Wichtig zu wissen: Ist die im GEG vorgegebene Fassadendämmung nicht umsetzbar, können Sie einen Dämmstoff der WLG 035 oder besser so stark wie möglich einbauen und von den Anforderungen abweichen. Alternativ ist auch die Verlängerung des Dachüberstands eine Option. Wählen Sie diese, können Sie die dafür anfallenden Kosten bei der Förderung der Fassadendämmung mit anrechnen.


Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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