Wir möchten straßenseitig eine gedämmte Schieferfassade anbringen lassen. Hier die Spezifikationen, die, wir vom Dachdecker erhalten haben:
Werden damit die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung eingehalten und ist das sinnvoll, was dort uns genannt wurde?
Das Gebäudeenergiegesetz fordert bei der Fassadendämmung einen U-Wert von 0,24 W/m²K, wenn Sie die an beheizte Räume angrenzende Fassade dämmen oder von außen verkleiden. Voraussetzung ist, dass die Sanierung mindestens 10 Prozent der Bauteilfläche (gesamte Fassadenfläche des Hauses) betrifft. Handelt es sich um ein Denkmal, ist eine starke Dämmung technisch nicht möglich oder erfüllt die bestehende Fassade bereits alle Anforderungen energiesparrechtlicher Vorschriften von 1984, gibt es Ausnahmen. In diesen Fällen können Sie vom geforderten U-Wert abweichen.
Ohne das Gebäude und die entsprechenden Randbedingungen zu kennen, ist eine fundierte Aussage auf Ihre Frage aus der Ferne leider nicht möglich. Mit der geplanten Dämmung erreichen Sie einen U-Wert von 0,75 bis 0,6 W/m²K (abhängig vom Aufbau der bestehenden Wand). Sind die aufgeführten Ausnahmen nicht anwendbar, erfüllen Sie die Anforderungen des GEG mit der geplanten Konstruktion nicht.
Wir empfehlen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser kann die örtlichen Gegebenheiten begutachten, eine verbindliche Aussage treffen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
Übrigens: Vergleichsangebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.