Wenn ich nur eine Seite am Haus saniere. (Wetterseite verkleidet ca 53 m²mit Etnernitplatten), bin ich dann auch dazu verpflichtet, diese Seite zu dämmen oder nicht? Das Haus ist aus dem Baujahr 1972. Können Sie mir evtl. eine Auskunft geben, wer mich dazu beraten kann?
Ja, theoretisch ist das so. Ändern Sie mehr als 10 Prozent der Fläche der bestehenden Fassade, müssen Sie die betroffenen Flächen dämmen. Zumindest dann, wenn Sie den Putz erneuern oder die Fassade mit plattenartigen Bauteilen verkleiden. Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste oder von der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland. Führen die Arbeiten zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand können Sie bei Letzterer auch eine Befreiung nach § 25 der EnEV beantragen.
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