Ich habe an mein Haus angebaut und lasse den Anbau jetzt verputzen. Nächstes Jahr will ich, um den Altbau optisch an den Anbau anzupassen, eine Gewebespachtelung und dann denselben Putz auf den alten Putz des Altbaus auftragen. Es wird kein Putz abgeschlagen. Greift hier die EnEV mit U-Wert 0,24?
Geht es um die Putzerneuerung, liegt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der EnEV eine komplette Erneuerung zugrunde. Das heißt: Alten Putz abschlagen und neuen aufbringen. Ist das in Ihrem Falle nicht nötig, lässt sich die Maßnahme nicht mit der geforderten Wirtschaftlichkeit umsetzen. Sie müssen also nicht dämmen. Nachlesen können Sie das in Teil 9 der Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt.