Ist nach der EnEV für den Einbau neuer Fenster in einen Altbau für die Fenster eine Mindesteinbautiefe vorgeschrieben? Der Berater einer Fensterfirma behauptete, dass Fenster mit einer Einbautiefe von 70 mm heute nicht mehr erlaubt seien. Die Einbautiefe müsse mindestens 80 mm betragen. Stimmt das?
Nein. Die Energieeinsparverordnung stellt grundsätzlich keine Anforderungen an den Aufbau neuer Fenster. Wichtig ist, dass die Bauteile die geforderten U-Werte einhalten. Diese liegen bei normalen Fenstern zum Einbau in die Fassade bei 1,3 W/m²K.