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Expertenrat

Wir möchten ein Dachfenster austauschen und Fördermittel beantragen. Wann können wir mit dem Einbau beginnen?

Frage von Hildegard G. am 21.10.2022 

Wir benötigen ein neues Dachflächenfenster im Bad, wir möchten ein dreifachverglastes Fenster einsetzen lassen und gerne die BAFA Förderung in Anspruch nehmen. Wie hoch sind die Kosten für den Energieberater und wie lange dauert es voraussichtlich, bis wir mit dem Einbau bzw. der Vergabe des Auftrags beginnen können, da es dringend nötig wäre und möglichst kurzfristig nötig wäre.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Kosten hängen sehr stark vom regionalen Preisgefüge ab und liegen bei 150 bis 500 Euro, wenn es um die Förderung neuer Fenster geht. Mit dem Einbau können Sie auf eigenes finanzielles Risiko beginnen, sobald der Antrag gestellt ist. Da die Bearbeitungszeit von der Auslastung der Berater vor Ort abhängt, empfehlen wir, das mit einem Experten aus Ihrer Region zu besprechen. Lassen Sie sich dabei mehrere Angebote erstellen, um ein Gefühl für das örtliche Preisgefüge zu erhalten. Ansprechpartner finden Sie dabei in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.

Dauert die Bestätigung zu lange, steht Ihnen mit dem Steuerbonus für die Sanierung eine Alternative zur Verfügung. Diese können Sie nachträglich auch ohne Energieberater nutzen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für neue Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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