Nach der KfW-Liste der technischen FAQ Nr. 4.02 kann bei Fenstern der Uw anhand der Standardgröße 1,23 m x 1,48 m bzw. für Größen > 2,3m2 mit 1,48 m x 2,18 m ermittelt werden.
Unsere Frage dazu: Hat ein Gebäude auch Fenster > 2,3 m², ist dann für diese der Uw für das größere Standardfenster in jedem Fall anzusetzen, oder können auch die großen Fenster einheitlich mit dem Uw für das "normale" Standardfenster gerechnet werden?
Für die Anwendung des Standardfensterwertes werden Fenster gleicher Bauart als Voraussetzung genannt. Gelten Fenster, die ansonsten einheitlich sind, als Fenster gleicher Bauart, auch wenn einflügelige und zweiflügelige Fenster verbaut sind?
Unserer Auffassung nach ist für die größeren Fenster auch der U-Wert für das größer Standard-Fenster anzusetzen, wenn es um die Förderung für neue Fenster geht. Unabhängig von der Größe lassen sich die Standardwerte immer dann verwenden, wenn der Bezug zur Norm DIN EN 14351-1 aus den Produktunterlagen hervorgeht. Um gleiche Bauart handelt es sich dabei, wenn das deklarierte Normfenster aus den gleichen Komponenten wie Rahmenmaterial und -bauart, Verglasung und Glasrandverbund wie das geplante Fenster zusammengesetzt ist.
Eine entsprechende Bescheinigung, die Sie auch als Nachweis für die Förderung benötigen, bekommen Sie von Ihrem Fensterbauer oder -Hersteller.
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