Was muss ich machen, wenn uns eine Fachfirma (Heizungssanierung mit Solar) seit Januar keine Fachunternehmererklärung sendet? Ich brauche sie für die BAFA-Förderung. Seit Januar renne ich hinter her.
Die Fachfirma ist verpflichtet, Ihnen die Bestätigung auszustellen. So fordert beispielsweise das Gebäudeenergiegesetz in § 96, dass Unternehmer unverzüglich nach Fertigstellung eine sogenannte Unternehmererklärung ausstellen müssen. Diese ähnelt der Fachunternehmererklärung für das BAFA, die der Handwerker im gleichen Zuge mit ausstellen kann.
In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) heißt es zudem unter Punkt 5.2, dass Fachunternehmer bei der energetischen Heizungssanierung mit Einzelmaßnahmen (Nummern 5.3 und 5.4 der Richtlinien) eine entsprechende Erklärung ausstellen müssen. Unterstützung bekommen Sie hier unter Umständen von einem Experten für Baurecht, falls der Unternehmer gar keine Antwort liefert.
Beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen ist. Verstreichen Sie diesen Zeitraum, kann die Förderung verloren gehen.