Wir werden unsere Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen mit BAFA-Förderung in Höhe von 45 %. Der neue Brenner erfüllt die Feinstaubgrenze, die bis 15. August 2022 noch zu einer um 5 % erhöhten Förderung führen konnte. Allerdings war das "Häkchen" beim Antrag zu der "innovativen Technik" ausgegraut, sodass es nicht mehr gesetzt werden konnte - obwohl die rechtliche Situation / Förderbedingungen sich erst ab 15. August geändert hatten und der Antrag vor 15. August gestellt wurde. Meine Frage: Habe ich eine Chance, die zusätzlichen 5 % zu bekommen, wenn ich gegen den Förderbescheid Widerspruch einlege?
Bisher war es möglich, den Bonus nachträglich geltend zu machen. Das funktionierte allerdings nur innerhalb der freigegebenen Kosten, sofern Sie diese nicht innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides) erhöht haben. Aktuell ist nicht sicher, auf welche Richtlinie sich das BAFA bei Änderungen bezieht. Ziehen die Sachbearbeiter die aktuell gültige Richtlinie heran, ist es nicht möglich, den Bonus noch zu aktivieren. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nur von den Sachbearbeitern des BAFA, die Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.