Wie wird die Obergrenze der förderfähigen Maßnahmen (60.000 Euro pro WE und Jahr) berechnet? Summe der Anträge im Antragsjahr oder Summe der tatsächlichen Umsetzung (also Rechnungsstellung) und somit erst im Jahr der Umsetzung?
Entscheidend ist hier das Jahr, in dem Sie Anträge stellen. Unabhängig von der Ausführung der Maßnahmen dürfen Sie pro Kalenderjahr Fördermittel für Kosten von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit beantragen.