Ich besitze ein Mehrfamilienhaus, welches derzeit mit einer zentralen Öl-Heizung beheizt wird. Das Haus verfügt über 5 Wohneinheiten. Die Heizung soll jetzt gegen eine Wärmepumpe getauscht werden und zusätzlich sollen die Heizkörper gegen Fußbodenheizungen getauscht werden. Darüber hinaus finden unterschiedliche weitere Maßnahmen statt. Für die neue Heizungsanlage kommen ca. 300.000 EUR an Kosten zusammen und die Sanierung wird ein paar Jahre dauern. Kann ich jetzt einfach einen Antrag über die 300.000 stellen? In den Richtlinien steht etwas von 600.000 maximal und 60.000 pro Jahr. Wie ist hier die Antragstellung vorzunehmen?
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen förderbare Kosten von 60.000 pro Wohneinheit bzw. 600.000 Euro pro Wohngebäude zur Verfügung. Beantragen Sie Fördermittel für Kosten von 300.000 Euro, schöpfen Sie das Budget für 2023 aus. Sie können dann in diesem Jahr keine weiteren BEG-EM-Förderanträge mehr stellen. Der Grund dafür: Bei 5 Wohnungen und 60.000 Euro pro Wohneinheit liegt die Obergrenze förderbarer Kosten bei 300.000 Euro pro Kalenderjahr. Im nächsten Jahr steht Ihnen die volle Summe aller Voraussicht nach erneut zur Verfügung, um Fördermittel für andere Sanierungsarbeiten zu beantragen.
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