Gilt der max. Förderungsbetrag/Einzelmaßnahmen (BEG) i. H. von 60.000 Euro je Wohneinheit auch für die neue Heizung (KfW) als Höchstgrenze? Da soll es ja zusätzlich max. 70 % von 30.000 € geben -> 21.000 €! ODER darf ich die 21.000 € oben zu den 60.000 € addieren, sodass ich 81.000 Euro bekommen kann? (60 +21).
Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr für die Förderung von Maßnahmen am Gebäude (außer Heizungstausch) zu 15 bis 20 Prozent fördern lassen. Hinzu kommen 30.000 Euro an förderbaren Kosten für die neue Heizung. Diese gibt es nur einmalig für die erste Wohneinheit. Für jede weitere Wohneinheit kommen je 15.000 Euro (2. bis 6. WE) bzw. 8.000 Euro (ab der 7. WE) hinzu.
Bei einer Wohneinheit können Sie also Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Jahr (Maßnahmen am Haus) + 30.000 Euro einmalig (Heizungstausch) anrechnen.
Wie Sie die Förderung der Heizung und die Förderung für Maßnahmen am Haus richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.