Meine Frage wäre, ob ich, wenn ich im selben Jahr eine Sanierungsmaßnahme z.B. auf das Dach mit 60.000 € beantragt und nur mit 40.000 € Kosten abgeschlossen habe, einen weiteren Antrag stellen kann für eine andere Maßnahme mit dem übrigen Differenzbetrag von 20.000 €. (max. förderfähige Kosten sind 60.000 € für eine Wohneinheit mit iSFP).
Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die förderbaren Kosten noch nicht voll ausgereizt und ein Restbudget zur Verfügung. Denken Sie daran, dass Ihnen das volle Budget im neuen Kalenderjahr erneut zur Verfügung steht. Das gilt auch dann, wenn Sie die einst beantragte Maßnahme dann noch nicht abgeschlossen haben. Ausgenommen ist die Förderung der Heizung. Hier steht Ihnen das Budget seit 2024 nur einmalig zur Verfügung.