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Expertenrat

Kann ich Fördermittel für die neue Haustür rückwirkend beantragen?

Frage von Christel U. am 24.01.2022 

Ich habe mich von einem Kundenberater überreden lassen, mich für die teurere Variante von unserer neuen Haustüre zu entscheiden, da ich ja die Förderung der KfW erhalten würde. Bleibe ich jetzt allein auf den Mehrkosten der Haustür sitzen? Oder kann man später mal einen Antrag stellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Haben Sie die Tür bereits gekauft und/oder eingebaut, können Sie keine Förderung für die Haustür mehr beantragen. Denn das muss immer vor dem Beginn der Arbeiten (in diesem Fall vor der Beauftragung des Handwerkers) erfolgen. Steht der Einbau durch eine Fachfirma noch aus, können Sie BEG-Fördermittel über das BAFA oder KfW-Fördermittel über das Programm zum Einbruchschutz beantragen. Während die erste Variante nur mit Energieberater funktioniert, sind die Fördermittel im KfW-Programm 455-E für mehr Einbruchschutz aktuell aufgebraucht. Ob und wann die Mittel wieder zur Verfügung stehen, ist aktuell noch unklar.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Nachträglich können Sie allerdings den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Einkommensteuerlast abzuziehen. Wie das funktioniert und worauf dabei zu achten ist, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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