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Expertenrat

Welche KfW-Förderung gibt es für eine Dachaufstockung?

Frage von Christian S. am 23.05.2014 

Wir planen eine Aufstockung (>50m²) eines bestehenden Wohnhauses (altes Dach wird entfernt; komplett neue Außenwände und Dachfläche) ohne die alte Heizungsanlage auszutauschen oder zu modernisieren. Nach der EnEV 2014 kann ich hier bei Beibehaltung der alten Heizungsanlage Einzelbauteilnachweise machen und zusätzlich noch den sommerlichen Wärmeschutz nachweisen. Für mich stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten an KfW-Förderungen ich in diesem Fall habe. Kann hier das KfW-Programm 152 (Sanieren Einzelmaßnahmen) in Anspruch genommen werden oder muss das gesamte Gebäude auf KfW-Standard gebracht werden (Programm 151)? Da ein Austausch der Anlagentechnik nicht erfolgen soll, scheint mir dies jedoch nicht machbar. Oder ist nur eine Förderung von Einzelmaßnahmen (Dämmung Mauerwerk, Austausch Fenster etc.) im Bestand (EG) sinnvoll? Sollte evtl. das Programm 153 (Neubau) für die Dachaufstockung in Betracht gezogen werden? Hierbei muss es sich jedoch um eine abgeschlossene Wohneinheit handeln, welche dann eine eigene Anlagentechnik benötigt? Ich bin mir über die Maßnahmen ziemlich unschlüssig und würde gerne vorab wissen, welche Möglichkeiten für eine Förderung bei solch einer Aufstockung überhaupt in Betracht kommen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie haben bei Dachaufstockung / Dachausbau zwei Möglichkeiten der KfW-Förderung:

  • Es entsteht eine eigene Wohneinheit (eine eigene Wohneinheit ist dann gegeben, wenn es einen eigenen Eingang gibt sowie Bad + Küche, eigene Anlagentechnik/Heizung ist nicht erforderlich): Die Förderung erfolgt über das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (153)
  • Es entsteht keine eigene Wohneinheit, die neuen Räume kommen zur vorhandenen Wohnung dazu: Die Förderung erfolgt über das Programm „Energieeffizient Sanieren“ 152 (Kredit) oder 430 (Zuschuss). Förderung gibt es dabei aber nur für die energetischen Maßnahmen (also Dachdämmung, neue Dachfenster, Dämmung der Außenwände), nicht für die Dachkonstruktion. Eine Förderung für die Dachkonstruktion selbst erhalten Sie nur, wenn der Sachverständige bescheinigt, dass die Dachkonstruktion marode ist und erneuert werden muss.

Das müssen Sie beachten:

  • Für alle Varianten der KfW-Förderung benötigen Sie einen sachverständigen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes 
  • Der Antrag auf Förderung muss vor der Sanierung gestellt werden.
  • Die Sanierungsförderung gibt es nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Bauantrag/Bauanzeige vor dem 1.1.1995 gestellt wurde.
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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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