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Expertenrat

Bekomme ich den Ergänzungskredit 358, wenn wir über 90.000 Euro verdienen, meine Frau aber nicht im Haus gemeldet ist?

Frage von Ansgar D. am 27.10.2025 

Meine Frau und ich kommen zusammen auf ein Jahreseinkommen von knapp über 90.000 €, getrennt liegen wir beide aber darunter. Uns gehört zusammen ein Einfamilienhaus, meine Frau wohnt allerdings noch in einer Wohnung. Nur ich bin an der Anschrift des Hauses gemeldet.

Wenn ich nun eine Förderung für die Dämmung des Daches von der BAFA erhalte, kann ich dann noch den Ergänzungskredit Plus 358 von der KfW erhalten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen aller zum Zeit­punkt der Antrag­stellung in der zu fördernden Wohn­einheit mit Haupt­wohnsitz oder alleinigem Wohn­sitz gemeldeten Eigentümer­innen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt­wohnsitz oder alleinigem Wohn­sitz gemeldeten Ehe­partner­innen bzw. Ehe­partnern oder Lebens­partnerinnen bzw. Lebens­partnern oder Partnerinnen bzw. Partnern aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft.

Ist Ihre Frau nicht im Haus gemeldet, müssen Sie ihr Einkommen daher nicht anrechnen. Wichtig ist allerdings, dass Sie selbst mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz im Haus gemeldet sind.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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