Meine Frau und ich kommen zusammen auf ein Jahreseinkommen von knapp über 90.000 €, getrennt liegen wir beide aber darunter. Uns gehört zusammen ein Einfamilienhaus, meine Frau wohnt allerdings noch in einer Wohnung. Nur ich bin an der Anschrift des Hauses gemeldet.
Wenn ich nun eine Förderung für die Dämmung des Daches von der BAFA erhalte, kann ich dann noch den Ergänzungskredit Plus 358 von der KfW erhalten?
Wir gehen davon aus, dass Sie die Förderung erhalten. Denn das Haushaltsjahreseinkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen aller zum Zeitpunkt der Antragstellung in der zu fördernden Wohneinheit mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern oder Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartnern oder Partnerinnen bzw. Partnern aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Ist Ihre Frau nicht im Haus gemeldet, müssen Sie ihr Einkommen daher nicht anrechnen. Wichtig ist allerdings, dass Sie selbst mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz im Haus gemeldet sind.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "FAQ KfW-Ergänzungskredit - die wichtigsten Fragen und Antworten". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.