Mein EEE hat einen BEG-Antrag für Einzelmaßnahmen gestellt. Im Fokus standen die Dämmung des Dachs und der Tausch von Dachgauben. Nun aber wollen wir auch noch einzelne Fenster austauschen. Mein Energieberater hat Dachflächenfenster, Dachschrägen und Dachgauben in den Antrag hineingeschrieben. Nicht aber explizit die Fenster. Ist das ein Problem?
Der Antrag wurde noch vor dem 14.08.22 gestellt. Würde ich somit 20 % zzgl. 5 % aufgrund des Sanierungsfahrplans erhalten? Und bekommt man die 5 % auch dann, wenn man nur einzelne Maßnahmen umsetzt? Eine Rückzahlung von Fördersummen gibt es nicht, oder?
Bis zum Einreichen des Verwendungsnachweises können Sie innerhalb des Fördersegments Maßnahmen hinzufügen oder ändern, um etwa von einer geplanten Dachdämmung auf eine Fassadendämmung umzuschwenken. Nötig ist dazu ein formloses unterschriebenes Schreiben. Dieses reichen Sie zusammen mit einer neuen TPB bei Ihrem Fördergeber ein.
Es ist jedoch nicht möglich, die Kosten im Nachhinein nach oben zu korrigieren (Ausnahme: 4 Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides). Sinnvoll ist es daher, die Mittel neu zu beantragen oder den Steuerbonus für die Sanierung zu verwenden. Mit diesem haben Sie die Möglichkeit, nachträglich 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend zu machen.
Die 5 Prozent iSFP-Bonus erhalten Sie immer, wenn Sie Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt in Auftrag geben. Eine Pflicht, alle Maßnahmen umzusetzen, gibt es nicht.
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