Kann / darf sich im Angebot etwas ändern, nachdem der Zuwendungsbescheid erteilt ist, wenn die baulichen Gegebenheiten plötzlich anderes zulassen als geplant? Beispielsweise Fußbodenheizung statt Heizkörper?
Konkret: Höhe der Fördersumme wird nicht überschritten, es wird jedoch Fußbodenheizung statt Heizkörper gewählt.
Das ist kein Problem, sofern Sie die im Antrag angegebenen Kosten nicht anheben (Ausnahme: innerhalb der Widerspruchsfrist möglich). Sie können die gesamte Maßnahme auch umplanen und eine andere Heizung einsetzen, sofern diese ebenfalls förderbar ist. Auch dann würden Sie die Förderung in der beantragen Höhe bekommen.