Was muss ich tun, um einen Zuschuss für einen altersgerechten Badumbau zu bekommen?
Zuschüsse für den barrierefreien Badumbau gibt es über das Programm 455-B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei bekommen Sie 10 Prozent der anfallenden Kosten (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit) erstattet. Förderfähig sind Maßnahmen, wie die Änderung der Raumaufteilung, das Schaffen bodengleicher Duschplätze sowie die Modernisierung von Sanitärobjekten. Wichtig zu wissen ist, dass Sie sich bei der Raumplanung und bei der Auswahl der Sanitärobjekte an die technischen Mindestanforderungen der KfW halten müssen. Wie diese aussehen, erklären wir im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung".
Die Beantragung erfolgt vor dem Beginn der Umbaumaßnahme über das Online-Zuschussportal der KfW. Hat die Förderbank grünes Licht gegeben, können Sie den Badumbau starten und sich im Zuschussportal identifizieren. Nachdem alle Arbeiten abgeschlossen sind, laden Sie die Rechnungen in das Portal. Die Experten der KfW prüfen alles und zahlen dann die Förderung aus.
Übrigens: Für Maßnahmen, die nicht über das KfW-Programm 455 förderfähig sind, können Sie die Handwerkerkosten absetzen. Auf diese Weise bekommen Sie 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) vom Finanzamt erstattet. Wichtig ist, dass Sie für die unterschiedlichen Arbeiten auch verschiedene Rechnungen ausstellen lassen. Wie sie die Lohnkosten absetzen können, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".