Bekomme ich Förderungen, wenn ich in meinem 2-Familienhaus (nur eine Wohnung ist genutzt) eine Wohnung altersgerecht umbauen möchte? Das Haus ist bereits auf die Kinder überschrieben. Ein Fernwärmezugang ist schon im Haus, aber es wird noch mit Öl geheizt. Wir wollen aber davon weg.
Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. Diesen beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn über Ihre Hausbank. Eine Pflegestufe ist dafür nicht erforderlich. Alternativ können Sie einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Diesen bekommen Sie einmalig für die Einstufung in eine oder eine neue Pflegestufe. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für die barrierefreie Badsanierung" und im Ratgeber Barrierefreiheit.
Für den Wechsel zur Fernwärmeheizung bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent über die KfW. Voraussetzung ist, dass die eingetragenen Eigentümer die Förderung der Heizung vor Maßnahmenbeginn beantragen. Zu prüfen ist dann, ob das Legen des Anschlusses hier bereits als Maßnahmenbeginn zu werten ist. Eine fundierte Antwort auf diese Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch die Fachberater der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.