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Expertenrat

Bekomme ich Zuschüsse für den Anbau an unser Haus?

Frage von Axel C. am 27.04.2022 

Wir beabsichtigen einen Wohnraum vergrößernden Anbau entsprechend den vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten (Außenwände 0,2 W/(m²K), Dach 0,141 w(m²K), Kellerdecke 0,25 W(m²K). Gibt es dafür rückzahlfreie Zuschüsse von BAfA oder KfW im Sinne von z. B. Einzelmaßnahmen und wo kann man das nachlesen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sofern der Anbau die bisherige Wohnfläche erweitert und keine neue Wohneinheit allein im Anbau entsteht, können Sie die BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung nutzen. Über diese erhalten Sie wahlweise Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent für Außenwände, Dächer, Fenster, Türen etc.. Voraussetzung ist, dass Sie die vom Fördergeber geforderten U-Werte einhalten und die Förderung vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes beantragen. Nachlesen können Sie das in Abschnitt 5 der Richtlinie zur BEG-EM-Förderung. Demnach gilt folgendes: "Einzelmaßnahmen im Rahmen einer Erweiterung bestehender Wohngebäude (z. B. durch Anbau oder Dachgeschossaufstockung) [...] sind förderfähig". 

Alternativ zur Förderung der Einzelmaßnahmen können Sie auch die BEG-WG-Förderung für die effiziente Sanierung nutzen, wenn Sie mit Anbau und Bestand eine Effizienzhausstufe erreichen. Die Förderrate hängt dabei vom erreichten Effizienzhaus-Niveau ab und liegt zwischen 25 und 45 Prozent.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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