Was passiert, wenn wir bei Antragsstellung zwei Einzelmaßnahmen beantragt haben und wir jetzt nur eine von beiden in Anspruch nehmen? Bleibt dann unsere maximale Fördersumme bestehen? Hier im speziellen handelt es sich um eine max. Fördersumme von 36.250 Euro, welche sich auf Wärmepumpe mit 17.550 Euro (Antragssumme: 39000 Euro) und Gebäudehülle mit 16.200 Euro (Antragssumme 81000 Euro) aufteilt und 2.500 Euro für die Fachplanung.
Wenn wir jetzt nur die Förderung für die Wärmepumpe nutzen möchten, bleibt dann unsere maximale Fördersumme bestehen? Bzw. können wir jetzt auch mehr Geld für die Wärmepumpenanlage ausgeben als 39.000 Euro?
Haben Sie die Fördermittel gemeinsam beantragt, können Sie die förderbaren Kosten verschieben und bekommen so mehr Geld für die Wärmepumpe (siehe BEG-FAQ Nr. 1.15). Andernfalls sind die Anträge voneinander losgelöst. Sie setzen mit der Stornierung eines Antrags zwar neue förderbare Kosten frei, können diese aber nicht für einen separat bestehenden Antrag nutzen. Grund dafür ist, dass Kostenerhöhungen nur innerhalb der Widerspruchsfrist (4 Wochen nach Zustellung des Zuwendungsbescheides) möglich sind.
Sie können einen bereits genehmigten Antrag allerdings stornieren und neu stellen, um die förderbaren Kosten anzuheben. Bei identischen Maßnahmen ist das jedoch mit einer Sperrfrist von 6 Monaten verbunden.
Alternativ können Sie prüfen, ob auch der Steuerbonus für die Sanierung infrage kommt. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen.
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