Ab wann darf ein neuer Antrag für eine Einzelmaßnahme gestellt werden? Gibt es da eine Frist?
Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. Einzige Ausnahme: Bei der Heizungsförderung entfällt die Sperrfrist im Jahr 2024.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt und möchten erneut einen Antrag stellen, können Sie das jederzeit erledigen. Wichtig ist, dass das Budget anrechenbarer Kosten noch hoch genug ist. Haben Sie dieses bereits ausgereizt, steht es im neuen Kalenderjahr erneut in voller Höhe zur Verfügung. Das gilt allerdings nicht für die Heizungsförderung. Für diese stehen seit 2024 einmalig nur noch 30.000 Euro an förderbaren Kosten (höheres Budget und Staffelung der anrechenbaren Kosten bei mehreren Wohneinheiten) zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema geben wir in der Rubrik Förderung. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.