Ich habe im Februar 2019 eine Asbestsanierung nach vorausgegangener Schadstoffprüfung von einer Fachfirma vornehmen lassen. In der Zeit musste ich in eine separate Mietwohnung ziehen. Kann ich in voller Höhe die Sanierung, Umzug und Mietkosten von der Steuer absetzen? Sind mit dem Steuerbonus ab 2020 die MATERIALIEN wie Fenster, Türen, dezentrale Lüftung auch neu eingebrachter Estrich mit Dämmung auf der Bodenplatte im Keller des Hauses (Baujahr 1959 gemeint?) Man kann ja bis jetzt 20 % der Handwerkerlohnkosten im Jahr von der Steuer absetzen.
Ergab das Urteil eines Gutachters, dass die Asbestsanierung notwendig war, können Sie alle angefallenen Kosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wie hoch die Entlastung ist, lässt sich dabei nicht pauschal beurteilen. Hier empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Steuerberater.
Alternativ können Sie die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Dabei zieht das Finanzamt 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Steuerlast ab. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir Ihnen im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Der mit dem Klimapaket geplante Steuerbonus für Sanierungsarbeiten wird sich auf alle Kosten (Lohn und Material) beziehen. Aktuell können wir Ihnen leider noch keine detaillierten Informationen zu speziellen Anforderungen, Obergrenzen oder dem richtigen Vorgehen geben.