Es geht um die Asbest-Dach-Sanierung eines im 1979 erbauten Einfamilienhauses. In welcher Form kann eine finanzielle Hilfe beantragt werden?
Lassen Sie das Dach im Zuge der Sanierung dämmen, können Sie eine Förderung für die Dachdämmung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beantragen. Dabei bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent der anfallenden Kosten. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Dachdämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Ohne starke Dämmung können Sie die Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Abhängig von den anfallenden Kosten und Ihrer Einkommenssituation mindert das Finanzamt daraufhin ihre Einkommensteuerlast. Voraussetzung ist, dass ein Sachverständiger die Asbest-Belastung bestätigt.
Ohne diese Bestätigung können Sie 20 Prozent der Lohnkosten der Handwerker steuerlich gelten machen. Auf diese Weise sinkt Ihre Einkommensteuerlast im Jahr um maximal 1.200 Euro. Was dabei zu beachten ist, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.