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Expertenrat

Die erste Rechnung wurde vor dem Förderantrag gestellt und die KfW möchte den Förderkredit auflösen. Ist das rechtens?

Frage von J W. am 11.06.2024 

Wir haben unser Haus energieeffizient sanieren lassen. Die KfW will jetzt unseren Förderkredit auflösen (den wir schon seit einem Jahr tilgen), da unsere erste Rechnung von unserem Bauleiter zwei Monate vor Antragstellung war. Wissen Sie, ob ich da irgendwas machen kann? Wir haben alle Bedingungen für die Energieeffizienz erfüllt, es geht NUR um ein Datum.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung ist in aller Regel vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Haben Sie vor der Antragstellung bereits Aufträge vergeben und Rechnungen gezahlt, die der Ausführung zuzurechnen waren, dann erfüllen Sie die Fördervoraussetzungen leider nicht. Wir empfehlen, das Vorhaben mit der KfW individuell zu besprechen, um eine mögliche Lösung zu finden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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