Wir planen, unseren Dachboden auszubauen und aus dem unbeheizten Raum ein Kinderzimmer zu machen. Unser Steuerberater hat Bedenken hinsichtlich des Steuerbonus, da die Maßnahme aus seiner Sicht als Wohnraumerweiterung gesehen werden könnte. Wir planen jedoch eine Innendämmung sowie die statische Ertüchtigung (Aufdopplung der Sparren). Darüber hinaus sind 2 Fenster zu ersetzen und 2 neue kommen hinzu. Sind auch die neuen Fenster im Rahmen des Steuerbonus förderfähig?
Leider könnten wir erst Mitte November die Maßnahmen bei der BAFA beantragen, müssen Mitte Dezember aber mit dem Projekt beginnen, sodass wir Sorgen haben, einen Zuschuss teuer über den EEE zu beantragen (600 EUR pro Antrag) und den aufgrund der fehlenden Bewilligung vor Baubeginn nicht mehr zu erhalten.
Aus § 35 c des Einkommensteuergesetzes ergeben sich erst einmal keine Einschränkungen für den beschriebenen Fall. Hier heißt es:
"Für energetische Maßnahmen an einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gelegenen zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt) ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer [...]. Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung. [...]".
Ist das Haus selbst bewohnt und älter als 10 Jahre, sollten Sie den Bonus also nutzen können, wenn Sie die Fenster erneuern, das Dach oder die Fassade dämmen. Wichtig ist, dass Sie dabei die technischen Mindestanforderungen der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) einhalten. Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von Ihrem Finanzamt.
Wir gehen davon aus, dass Sie die Kosten der Fenster hier tatsächlich nur dann ansetzen können, wenn Sie diese erneuern, also tauschen oder ertüchtigen.
Anders bei der BEG-EM-Förderung: Über diese bekommen Sie Zuschüsse auch für neu eingebaute Fenster. Wichtig zu wissen ist, dass Sie mit der Maßnahme auch beginnen können, wenn Sie noch keinen Bescheid vom BAFA erhalten haben. Das geschieht allerdings auf eigenes finanzielles Risiko. Bekommen Sie eine Ablehnung, können Sie die BEG-Förderung nicht erneut beantragen. Sie haben dann allerdings die Möglichkeit, den Steuerbonus für die Sanierung zu nutzen, sofern Sie die entsprechenden Vorgaben erfüllen.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.