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Expertenrat

Ich möchte den unbeheizten Dachraum zur neuen Wohnung ausbauen. Welche Förderung bekomme ich?

Frage von Katharina S. am 28.12.2022 

Nächstes Jahr im April möchte ich im Elternhaus den Dachboden ausbauen. (Fläche ca. 350 qm) Nun stellt sich mir die Frage, ob ich einen KFW-Kredit + Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen kann. Das Haus wurde ca. 1895 erbaut (meines Wissens wurde nie etwas an der Außenwand saniert). Das Haus wird in 3 Parteien durch eine Teilungserklärung getrennt (EG Metzgerei, 1. OG Wohnung Vater, meine neu geplante Wohnung DG. Mein Dachgeschoss besteht bisher nur aus Holzbrettern, sonst nichts und die ganze Fläche ist unbeheizt - die Wohnung meines Vaters unten drunter war auch nie nach oben hin gedämmt. Der Dachstuhl hat eine gute Substanz. Das Dach wird also 'nur' neu eingedeckt und gedämmt.

Nun habe ich beim Einlesen mir Folgendes herausgeschrieben: KFW BEG WG Neubau (FAQ 1.04 Fall 2) Stichwort 'separat bilanziert', da ich ja nur als Wohnungseigentümerin vom DG diese Maßnahme ohne Verbindung zum restlichen Haus durchführe. Und falls ich EFH 40 oder 55 erreiche, sogar noch zusätzlich 5 % wegen 'WPB'?

Hab ich das FAQ 1.04 falsch interpretiert oder kann ich diese Förderung so in etwa Anspruch nehmen? Oder gibt es hier sogar bessere Alternativen? Bei der Bank habe ich (als Mitarbeiterin) im September einen Zinssatz von 2,73 % reservieren können bis jetzt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im vormals nicht beheizten oder bewohnten Dachraum. Aus diesem Grund können Sie nur eine Neubau-Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG WG) bzw. das KfW-Programm 261 in Anspruch nehmen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5.1 der BEG-WG-Richtlinie. Hier heißt es: "Ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohneinheiten (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche) werden als Neubau eingestuft."

Fördermittel erhalten Sie demnach nur dann, wenn Sie den Effizienzhaus 40 Standard mit Nachhaltigkeitszertifikat (EH-40-NH) erreichen. Die förderbaren Kosten sind dabei auf 120.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Zudem gibt es einen Tilgungszuschuss in Höhe von 5 Prozent. Zu beantragen sind die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über Ihre Bank. Dazu benötigen Sie auch eine Bestätigung von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

In Bezug auf den Worst Performing Building Bonus (WPB) sind die Angaben in den uns zur Verfügung stehenden Richtlinien und Unterlagen nicht ganz eindeutig. Da es den Bonus für eine Sanierung gibt, der Ausbau wie oben beschrieben jedoch als Neubau betrachtet wird, gehen wir davon aus, dass Sie die Extra-Förderung hier nicht erhalten.

Eine rechtlich verbindliche Antwort auf diese Frage erhalten Sie nur von Ihrem Fördergeber, den Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9007 erreichen.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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