Ich habe eine Zusage der KfW für einen Kredit im Programm "Effizienzhaus Denkmal". Während der Planungsphase hat sich herausgestellt, dass im Keller zusätzlich eine Ferienwohnung Platz hätte. Auf Nachfrage bei der KfW ist eine Änderung nach Bewilligung nicht möglich. Könnte ich für die zusätzliche Einheit das Programm 261 Umwidmung bekommen? Meine Energieberaterin weiß es leider nicht.
Entsteht eine neue Wohneinheit im Ausbau eines zuvor nicht beheizten Bereichs, wertet die KfW das als Neubau. Eine Förderung über die Programme zum Sanieren kommt daher aller Voraussicht nach nicht infrage. Nachlesen können Sie das in Punkt 5.1 der BEG WG Richtlinie. Hier heißt es: "Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, zum Beispiel durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, ist als Sanierung förderfähig. Ausnahme: Ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohneinheiten (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche) werden als Neubau eingestuft. Dies gilt auch bei Umwidmung von unbeheizten Nichtwohnflächen: Sofern ausschließlich durch Umwidmung vormals nicht beheizter Räume zu Wohnräumen eine neue abgeschlossene Wohneinheit entsteht (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche), ist eine Einstufung für diese Wohneinheit nur als Neubau möglich."
Zudem gibt es Fördermittel in der Regel nicht für Ferienwohnungen. In Abschnitt 3 u) der BEG WG Richtlinie heißt es dazu: "Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind nur dann förderfähige Wohngebäude im Sinne dieser Richtlinie, sofern sie in den Anwendungsbereich des GEG fallen." Nach GEG § 2 ist das der Fall, wenn die Wohnung mehr als 4 Monate im Jahr beheizt bzw. genutzt wird oder wenn der Energiebedarf mehr als 25 Prozent des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Einen entsprechenden Nachweis muss hier Ihr Energieberater erstellen.
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