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Expertenrat

Gibt es eine Förderung für den Austausch von Fensterglas?

Frage von Michael S. am 15.01.2023 

Ich möchte das Fensterglas in meinem Haus wechseln. Welche Förderung gibt es für die Immobilie?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Förderung für den Scheibentausch ist möglich. Zur Verfügung stehen dabei Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Diese erhalten Sie in mindestens 5 Jahre alten Gebäuden, wenn Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Dazu benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.

Alternativ steht Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung bereit. Diesen können Sie in mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Häusern nachträglich über Ihre Steuererklärung nutzen. Der Bonus reduziert Ihre Einkommensteuerlast dabei verteilt über drei Jahre um insgesamt 20 Prozent der Sanierungskosten.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie die BEG-Förderung oder den Steuerbonus nur bekommen, wenn der Fenster-U-Wert nach der Sanierung bei maximal 1,3 W/m²K liegt. Ein Energieberater kann das prüfen und beurteilen, ob Sie im individuellen Fall berechtigt sind, die Förderung für den Austausch der Fensterscheiben zu beantragen.

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie alternativ den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Lohnkosten eines Jahres von der Steuer abzusetzen. Die steuerliche Förderung ist dabei auf 1.200 Euro pro Jahr begrenzt.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Fenster herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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