Bestehen Anforderungen an Innentüren zu unbeheizten Räumen, z. B. vom beheizten Treppenhaus zum unbeheizten Flur im KG, wenn diese im Rahmen einer energetischen Sanierung ausgetauscht werden und sind diese Türen dann auch als BEG EM förderbar?
Eine Förderung für Innentüren bekommen Sie über den Förderschwerpunkt "Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen". Hier gibt es Zuschüsse für die Erneuerung von energetisch relevanten Türen, die zum Beispiel zum Keller oder Dachboden führen. Da die Kosten als Umfeldmaßnahme anrechenbar sind, bekommen Sie die Förderung im Zuge der Sanierung von Wänden gegen unbeheizte Räume sowie Kellerräume. Diese müssen einen U-Wert von 0,25 W/m²K erreichen. An die Türen selbst bestehen keine besonderen Anforderungen.