Ist das Alter der Ölheizung (unsere Anlage ist 30 Jahre) für die Förderfähigkeit ausschlaggebend? Wir wollen auf Pellet umstellen. Ich habe gehört, dass der Austausch einer Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, nicht förderfähig sein soll.
Mit der Einführung der BEG-Förderung im Jahr 2021 wurde diese Grenze gestrichen. Heute bekommen Sie den Ölheizungs-Austauschbonus immer dann, wenn Sie eine Ölheizung ersetzen. Alter, gesetzliche Austauschpflichten oder Zustand spielen dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die Demontage und Entsorgung mit einer Rechnung nachweisen können, um die Förderung für die Pelletheizung letztlich auch zu erhalten.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Pelletheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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