Ich möchte dieses Jahr meine 18 Jahre alte Ölheizung durch eine Flüssiggasheizung mit Brennwerttechnik austauschen. Wie wird das gefördert und was muss ich tun, um eine Förderung zu beantragen?
Fördermittel können Sie zum Beispiel vom BAFA beantragen. Dabei bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der anfallenden Kosten, wenn Sie die neue Gasbrennwertheizung für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereiten (hybridfähige Regelung und Warmwasserspeicher). Spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme müssen Sie dann eine Solarthermie-, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage nachrüsten, die mindestens 25 Prozent der Heizlast im Haus deckt.
Installieren Sie gleich eine Hybrid-Gasheizung (Flüssiggasheizung und Solar, Biomasse oder Wärmepumpe), bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent.
Zu den anrechenbaren Kosten zählen dabei alle Aufwendungen für die Entsorgung der alten Heizung, die Anschaffung und die Montage der neuen Heizanlage. Auch Gasanschluss und Flüssiggastanks werden dabei bezuschusst.
Beantragen müssen Sie die Förderung online auf der Webseite des BAFA, bevor Sie einen Fachbetrieb mit der Ausführung beauftragen. Wichtig: Lassen Sie sich vorher ein detailliertes Angebot erstellen. Denn die bei der Beantragung angegebenen Kosten lassen sich später nicht mehr nach oben korrigieren.
Alternativ zur BAFA-Förderung können Sie 20 Prozent der Kosten für den Heizungstausch auch über drei Jahre von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für Sanierung kommt ab Januar 2020".