In unserem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung haben wir eine Stromheizung (zentraler Wasserspeicher im Keller mit Zuführung zur Fußbodenheizung). Der Ersatz durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist vorgesehen. Ist der Umbau nach dem neuen Heizungsgesetz förderfähig?
Ja, in diesem Fall bekommen Sie die Förderung für eine neue Wärmepumpe. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent bzw. 35 Prozent, wenn die neue Anlage mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet. Liegt Ihr Einkommen bei maximal 40.000 Euro, bekommen Sie zudem den Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent für die selbst genutzte Wohneinheit (Hälfte der förderbaren Kosten). Beim Austausch einer Nachtspeicherheizung steigt die Förderung der selbst genutzten Wohneinheit um weitere 20 Prozent (insgesamt max. 70 Prozent) an.
Anrechenbar sind Kosten in Höhe von 30.000 für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit. Diese teilen sich gleichmäßig auf beide Wohneinheiten auf (22.500 Euro pro WE). Relevant ist das vor allem für den Einkommens- und den Geschwindigkeits-Bonus, da Sie beide nur für die selbst genutzte eigene Wohneinheit erhalten.
Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Das können wir leider nicht beurteilen, da wir die Heizung nicht kennen. Eine fundierte Aussage und die nötige Bestätigung dazu bekommen Sie von einem Fachhandwerker oder einem Energieberater, wenn die Experten die Bestätigung zum Antrag für die Heizungsförderung ausstellen.