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Expertenrat

Können wir die 2023 beantragte BAFA-Förderung mit einem Ergänzungskredit kombinieren?

Frage von Patrick T. am 24.03.2024 

Wir sind im Begriff, einen Altbau zur Eigennutzung zu sanieren. BAFA-Förderung (23) wurde bewilligt, Sanierungsfahrplan jetzt (24) auch bewilligt. Nun stehen quasi Außendämmung und Fenster an.

Die Bank gab uns den Hinweis, dass ein KfW-Kredit 358/359 bei uns funktionieren könnte. Kann dies zusätzlich zu den bereits aufgeführten Förderungen der (in unserem Fall) KfW 359 in Anspruch genommen werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK ist eine Kombination nur möglich, wenn die BAFA-Förderung ab 2024 beantragt wurde. Im FAQ zur BEG heißt es dazu: "Voraussetzung dafür [Ergänzungskredit, Anm. d. Redaktion] ist die Vorlage einer Zuschusszusage der KfW bzw. eines Zuwendungsbescheids vom BAFA für Sanierungsmaßnahmen nach den seit dem 1. Januar 2024 geltenden Förderbedingungen der BEG EM."

Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie von den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer "0800 / 539 9010".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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